Der Freie Warenverkehr in der Europäischen Union (in German)
Anonym
Synopsis "Der Freie Warenverkehr in der Europäischen Union (in German)"
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,3, Universität Erfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: Eines der Ziele der Europäischen Union (EU) ist die Verwirklichung eines gemeinsamen Binnenmarktes (Art. 26 AEUV). Nach Art. 26 Abs. 2 AEUV umfasst der Binnenmarkt "einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gemä den Bestimmungen dieser Verträge gewährleistet ist". Die genannten Freiheiten, welche mit dem bestehenden Binnenmarkt gewährleistet werden sollen, werden auch als Grundfreiheiten bezeichnet. Es werden somit vier Grundfreiheiten, Freiheit des Waren-, Personen-, und Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs in diesem Zusammenhang geschützt. Die Grundfreiheiten werden wie folgt in folgenden Artikeln des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geregelt: Warenverkehrsfreiheit - Art. 34 ff. AEUV, Arbeitnehmerfreizügigkeit - Art. 45 ff. AEUV, Niederlassungsfreiheit Art. 49 ff. AEUV, Dienstleistungsfreiheit Art. 56 ff. AEUV, Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit Art. 63 ff. AEUV. Die genannten Freiheiten bilden das Herzstück des Binnenmarktes, welche diesbezüglich marktwirtschaftliche Ordnungsvorstellungen verfolgen und als weiteres Ziel die Europäische Integration vorantreiben soll. Die Herstellung eines einheitlich rechtlichen Rahmens soll das Wirtschaftsleben erleichtern und daher allgemein geltende Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU gewährleisten. Die Hausarbeit bezieht sich im Folgenden konkret auf eine der Grundfreiheiten, nämlich die Warenverkehrsfreiheit. Um den freien Warenverkehr umfassend zu verstehen, muss zunächst der Begriff und die allgemeine Bedeutung der Grundfreiheiten angeschnitten werden. Mit diesem Wissen wird daraufhin der freie Warenverkehr in seinen Bestandteilen erläutert. Der freie Warenverkehr baut auf die Abschaffung der Binnenzölle und der Schaffung eines Gemeinsamen Zolltarifs auf (Ar